Mutterkindpass-Untersuchung
Regelmäßige Untersuchung von Mutter und Kind
Sobald ein positiver Schwangerschaftstest vorliegt sollte ein erster Termin in der Ordination zur Feststellung der korrekten Lage der Schwangerschaft in der Gebärmutter vereinbart werden. Die Ausstellung des Mutterkindpasses erfolgt sobald eine positive Herzaktion des Kindes festgestellt werden kann, in weiterer Folge werden zumindest fünf (im MUKIPASS vorgeschriebene) Termine zur Untersuchung vereinbart. Die vollständig absolvierten Untersuchungen im Mutter-Kind-Pass sind in Österreich die Voraussetzung für den vollen Erhalt des Kinderbetreuungsgeldes.
Wie oft wird eine Mutterkindpass-Untersuchung durchgeführt?
Die Mutterkindpass-Untersuchungen werden im Laufe der Schwangerschaft fünf Mal beim Frauenarzt durchgeführt. Als Kassenleistung sind drei Ultraschalluntersuchungen beinhaltet:
- 8 – 12 SSW
- 18 – 22 SSW
- 30 – 34 SSW
Darüber hinaus wird eine Ultraschalluntersuchung auch bei Beschwerden, bei Risikoschwangerschaften oder auch auf Wunsch der Mutter außerhalb der Kassenleistung durchgeführt.
Schwangerschaft und Mutterkindpass-Untersuchung
Die erste Mutterkindpass-Untersuchung führen wir spätestens bis zur 16. SSW, am besten aber vor der 10. Schwangerschaftswoche durch. Der frühere Zeitpunkt ist sinnvoll da auch eine ausführliche Aufklärung über die zusätzlich mögliche Abklärung des Kindes auf genetische Erkrankungen und organische Erkrankungen (Pränataldiagnostik) obligat ist. Beim Frühscreening ist das Zeitfester dabei zwischen der 12.- 14., beim Organscreening zwischen der 20.-24. SSW. Bei der Erstausstellung des Mutterkindpasses erheben wir eine ausführliche Anamnese mit sämtlichen Risikofaktoren, weiters führen wir eine gynäkologische Untersuchung und eine Blutuntersuchung durch.
Der weitere Zeitplan der Mutterkindpassuntersuchungen ist folgender:
- 2. MUKIPASS 18 – 22 SSW
- 3. MUKIPASS 25 – 28 SSW, ein oraler Glukosetoleranztest (Zuckerbelastungstest) ist zu diesem Zeitpunkt verpflichtend
- 4. MUKIPASS 30 – 34 SSW
- 5. MUKIPASS 35 – 38 SSW
Ultraschall des Babys: optimale Begleitung in der Schwangerschaft, Sicherheit für Mutter und Kind
Derzeit sieht die Krankenkasse im Rahmen des Mutterkindpasses drei Sonografien vor. Bei Risikoschwangerschaften oder Wachstums-/Versorgungsproblemen sollten darüber hinaus zusätzliche Ultraschalluntersuchungen erfolgen. Weiters steht in unserer Praxis die Möglichkeit einer Ultraschalluntersuchung mit Farbdoppler zur Verfügung, wobei mithilfe von Blutflussmessungen genaue Aussagen über die aktuelle Versorgung des Kindes über die Nabelschnur getroffen werden können. Diese Untersuchungen ermöglichen gemeinsam mit Strömungsmessungen in anderen Systemen des kindlichen Körpers eine genaue Einschätzung des Versorgungs- bzw. Fitnesszustandes des Babys.
Wir führen in unserer Ordination als besondere Serviceleistung, prinzipiell wenn auch von der Kasse nicht bezahlt, bei jeder Mutterkindpasskontrolle einen Ultraschall durch.